Unter Legasthenie versteht man eine Störung, die durch eine bedeutsame Beeinträchtigung beim Erlernen des Lesens und/oder Rechtschreibens gekennzeichnet ist. Es liegen besondere Schwierigkeiten im Schriftspracherwerb vor, d.h. die Schwierigkeiten müssen über einen längeren Zeitraum auftreten und die Leistungen müssen anhaltend unterdurchschnittlich bewertet sein.
Legasthenie, Lese- und Rechtschreibstörung und Lese- und Recht-schreibschwäche werden häufig gleichbedeutend verwendet. Deutsch-landweit gibt es keine einheitliche Lösung, die Begriffe voneinander abzugrenzen.
Unterschieden werden spezifische Probleme, die entweder nur im Lesen oder nur in der Rechtschreibung vorkommen. Am häufigsten aber treten jedoch Lese- und Rechtschreibschwierigkeiten gemeinsam auf.
Starke Aufmerksamkeitsschwankungen beim Beschäftigen mit Buchstaben, differenzierte Sinneswahrnehmungen und bestimmte Fehlertypologien lassen diese Problematik so individuell erscheinen. Daher ist es besonders wichtig die Förderung nicht nur auf die Symptome (z.B. Rechtschreibung) auszurichten. Vielmehr ist eine genaue Einzelfallanalyse der Ausgangssituation notwendig, um dadurch die individuellen Fehlerschwerpunkte zu erkennen und in einen individuellen Förderplan einzuarbeiten. Dies ermöglicht aber sowohl Kinder, Jugendliche als auch Erwachsene jederzeit zu fördern, sofern sie die Einsicht und den festen Willen dazu mitbringen.
Kundenumfrage
„sehr zufrieden“
Beratung, Unterricht
und Förderplan
Gesamtnote: 1,18
2007 - 2023
Siehe auch Feedback.
Durchschnittl. Verweildauer im LRS-Förderzentrum:
17 Monate / 48 Einheiten
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In Baden-Württemberg
gibt es ca. 168.000 legasthene/dyskalkule Kinder zwischen
6 und 15 Jahren.
In Bayern sind es mehr
als 190.000!
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Das Bundesministerium informiert:
Das Bildungspaket der Bundesregierung unterstützt gezielt Kinder und Jugendliche, deren Eltern leistungs-berechtigt nach dem SGB II sind (Arbeitslosengeld II oder Sozialgeld), Sozialhilfe, den Kinderzuschlag oder Wohngeld beziehen.
Darunter fällt auch die Lernförderung!