Welcher Unterricht findet im LRS-Förderzentrum statt?

 Es werden Schülerinnen und Schüler mit einer Lese- und / oder Recht-schreibschwäche bzw. diagnostizierter Legasthenie unterrichtet. Es findet aber auch eine Förderung bei Rechenschwäche bzw. Dyskalkulie statt.

Ebenso können sich auch Jugendliche und Erwachsene melden, die Schwierigkeiten mit dem Lesen, Rechen und Schreiben haben. 

 

Seit wann arbeiten Sie auf diesem Gebiet?

 Seit 1996 beschäftige ich mich mit diesen Themen. Zahlreiche Fortbildungen und drei Fernstudiengänge komplettieren die mittlerweile 25-jährige Erfahrung in Theorie und Praxis. Auch meine 32-jährige Berufserfahrung als Diplom-Sozialpädagogin (FH) ist sehr hilfreich bei der Ausübung dieser Tätigkeit.

 

Muss man sich über einen längeren Zeitraum vertraglich binden?

 Wir vereinbaren vorab eine bestimmte Anzahl von Unterrichtsstunden. Danach legen wir gemeinsam fest, ob die Förderung andauern soll oder beendet wird.

 

Wann findet der Unterricht statt?

 Wir legen einen oder auch mehrere Termine in der Woche fest. Diese Vereinbarung hat dann Gültigkeit, solange die Förderung anhält. In den Schulferien findet normalerweise kein Unterricht statt.

 

Werden auch Hausaufgaben für das tägliche Üben angeboten?

 Ja, dies wird im Aufnahmegespräch besprochen und festgelegt.

 

Was passiert bei Krankheit oder wenn der Teilnehmer/die Teilnehmerin sonst verhindert ist?

 Wenn der Schüler/Teilnehmer rechtzeitig entschuldigt wird, kann der Termin entweder in der selben Woche nachgeholt oder am Ende „angehängt" werden.

 

Wann und wo kann man sich beraten lassen?

 Sie finden das LRS-Förderzentrum in der Rathausgasse 14 in Wertheim und in Würzburg in der Max-Born-Straße 22. Bitte vereinbaren Sie vorher telefonisch einen Beratungstermin oder sprechen Sie Ihr Anliegen auf den Anrufbeantworter (0176 54789568 bzw. 0931 46530785). Sie werden dann zur Vereinbarung eines Termins zurückgerufen, da nur Termine nach Voranmeldung möglich sind.

 

Können Sie auch die Eingliederungshilfe nach § 35a SGB VIII übernehmen?

 Ja, das Jugendamt des Main-Tauber-Kreises hat bereits 2005 der Zusammenarbeit mit Frau Müller zugestimmt. Ebenso besteht eine Kooperation mit den Jugendämtern der Landkreise Würzburg und Main-Spessart.

 

Arbeiten Sie stets mit dem gleichen Konzept?

 Nein, denn jede Problematik ist anders. Jeder Schüler/jede Schülerin muss individuell gefördert werden. Vorab werden (vorhandene) Tests und Diktate sehr genau ausgewertet. Auch ein Aufmerksamkeits- und Funktionstest kann in den Förderplan eingearbeitet werden.

Außerdem muss die regelmäßige Arbeit reflektiert werden und die Ergebnisse in die weitere Förderung einfließen. Nur so ist eine gezielte und erfolgsversprechende Arbeit möglich.

 

Können so überhaupt Gruppenangebote gemacht werden?

 Bei Schulkindern nur, wenn sie in den zu fördernden Gebieten gleichauf sind. Dann kann Gruppenunterricht sehr hilfreich und sogar für die betroffenen Personen sehr wichtig sein.

Bei Erwachsenen ist oft ein Gruppenunterricht dem Einzelunterricht vorzuziehen - dies muss aber immer aktuell mit jedem Einzelnen besprochen werden.

  

Wurde Ihre Arbeit schon einmal kontrolliert?

 Ja, zum einen kontrollieren die Eltern und zum anderen die betroffenen Kinder, Jugendlichen und Erwachsenen bereits seit Jahren die tägliche Arbeit. Aber auch die bekannte Therapeutin Frau Reuter-Liehr (Lautgetreue Lese- und Rechtschreibförderung) hat anhand von drei Fallbeispielen die Arbeit über einen Zeitraum von mehr als drei Jahren überprüft und als erfolgreich beschrieben. Die Zusammenarbeit mit dem Kreisjugendamt unterstreicht ebenfalls die Qualität der Ausbildung und Fördermöglichkeiten.

Kontakt

 

Sie erreichen das

LRS-Förderzentrum

über info@lrs-wertheim.de

bzw. über das Kontaktformular

Kundenumfrage

 

„sehr zufrieden“

Beratung, Unterricht

und Förderplan

Gesamtnote: 1,18

                      2007 - 2023

 

Siehe auch Feedback.

Durchschnittl. Verweildauer im LRS-Förderzentrum:

17 Monate / 48 Einheiten

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In Baden-Württemberg

gibt es ca. 168.000 legasthene/dyskalkule Kinder zwischen

6 und 15 Jahren.
In Bayern sind es mehr

als 190.000!

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Das Bundesministerium informiert:

Das Bildungspaket der Bundesregierung unterstützt gezielt Kinder und Jugendliche, deren Eltern leistungs-berechtigt nach dem SGB II sind (Arbeitslosengeld II oder Sozialgeld), Sozialhilfe, den Kinderzuschlag oder Wohngeld beziehen.

Darunter fällt auch die Lernförderung!