In der internationalen Klassifikation der Weltgesundheitsorganisation (WHO) ist die Rechenstörung folgendermaßen definiert: „Diese Störung besteht in einer umschriebenen Beeinträchtigung von Rechenfertig-keiten, die nicht allein durch eine allgemeine Intelligenzminderung oder eine unangemessene Beschulung erklärbar ist. Das Defizit betrifft vor allem die Beherrschung grundlegender Rechenfertigkeiten, wie Addition, Subtraktion, Multiplikation und Division, weniger die höheren mathematischen Fertigkeiten, die für Algebra, Trigonometrie, Geo-metrie oder Differential- und Integralrechnung benötigt werden."

 

Dyskalkulie, Rechenstörung und Rechenschwäche werden häufig gleichbedeutend verwendet. Die Regelungen im schulischen Bereich sind nicht einheitlich bzw. liegen häufig gar nicht vor. In der Verwaltungsvorschrift des Kultusministeriums Baden Württemberg finden sich unter Abschnitt 2.2 Ausführungen über die „Förderung von Schülern mit besonderen Schwierigkeiten in Mathematik".

 

Man spricht bei der Dyskalkulie von einer Teilleistungsschwäche, bei der unterschiedlichste Funktionen ausfallen, die wiederum nicht dem übrigen Leistungsniveau oder Entwicklungsstand des Betroffenen entsprechen. Insgesamt wirken sich starke Aufmerksamkeits-schwankungen beim Beschäftigen mit Zahlen, differenzierte Sinnes-wahrnehmungen und bestimmte Fehlertypologien  auf diese Problematik aus, so dass jedes Erscheinungsbild individuell ist. Daher ist es besonders wichtig die Förderung nicht nur auf die Symptome (Rechenfehler) auszurichten. Vielmehr ist eine genaue Einzelfallanalyse der Ausgangssituation notwendig, um dadurch die individuellen Lösungswege zu erkennen und in einen individuellen Förderplan einzuarbeiten. Aber genau deshalb können sowohl Kinder, Jugendliche als auch Erwachsene jederzeit gefördert werden, sofern die Einsicht und der feste Wille dazu da sind.

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                      2007 - 2023

 

Siehe auch Feedback.

Durchschnittl. Verweildauer im LRS-Förderzentrum:

17 Monate / 48 Einheiten

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In Baden-Württemberg

gibt es ca. 168.000 legasthene/dyskalkule Kinder zwischen

6 und 15 Jahren.
In Bayern sind es mehr

als 190.000!

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Das Bundesministerium informiert:

Das Bildungspaket der Bundesregierung unterstützt gezielt Kinder und Jugendliche, deren Eltern leistungs-berechtigt nach dem SGB II sind (Arbeitslosengeld II oder Sozialgeld), Sozialhilfe, den Kinderzuschlag oder Wohngeld beziehen.

Darunter fällt auch die Lernförderung!